Auf Wunsch lassen wir ihnen gerne die Satzung per E-Mail zukommen.
Es besteht keine Pflicht die Vereinssatzung zu veröffentlichen, da die Vereinssatzung nach § 79 Absatz 1 BGB für
jedermann bei dem Gericht, das das Vereinsregister führt, einsehbar ist.
Satzung